SCHULUNG nach §4 LMHV & IFSG Folgebelehrung für
- Aushilfen, Saisonkräfte -Quereinsteiger, Neugastronomen
- für alle, die ihr Wissen auffrischen möchten Laut §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) müssen Mitarbeiter/innen ohne entsprechende Berufsausbildung in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden.
Nutzen Sie diese Liveschulung, um Ihr Wissen und das Ihrer Mitarbeiter/innen zum Thema Lebensmittelhygiene auf den neuesten Stand zu bringen oder aufzufrischen. Kompetente, erfahrene Referenten, darunter auch ein Lebensmittelkontrolleur, bringen Ihnen die Themen praxisbezogen und kurzweilig näher.

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